Durch die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems in Ihrem Unternehmen schaffen Sie gute Arbeitsbedingungen und somit optimale Voraussetzungen für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
Die rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Sozialgesetzbuch SGB VII „gesetzliche Unfallversicherung“ und das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), das Bestellung und Aufgaben der genannten Fachkräfte regelt.
In Deutschland überwachen in einem dualen System staatliche Gewerbeaufsichtsämter beziehungsweise Ämter für Arbeitsschutz und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV) die Arbeitssicherheit. Letztere erlassen Unfallverhütungsvorschriften, die geltendes Recht verbindlich darstellen.
Fehlzeiten von Mitarbeitern bedeuten hohe Kosten für die Unternehmen. Besonders in kleinen und mittleren Betrieben kann der Ausfall eines Mitarbeiters empfindliche Störungen im Betriebsablauf verursachen. Deshalb liegt es naturgemäß in Ihrem unternehmerischen Interesse, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden. Gleichzeitig fördern gute Arbeitsbedingungen die Zufriedenheit und damit die Leistungsbereitschaft Ihrer Beschäftigten. Ihr Unternehmen profitiert von den direkten wirtschaftlichen Effekten, wie Gewährung von Prämien bzw. Beitragsnachlässen bei geringem Unfallaufkommen sowie von indirekten Auswirkungen, wie die Erhöhung der Rechtssicherheit für das Unternehmen.
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die Erste Hilfe sicher zu stellen. Sie können dabei auf unsere tatkräftige Unterstützung zurückgreifen.
Unsere Beratungs- und Betreuungsleistungen stellen sich, wie folgt, dar:
- Beratung zu allen Themen aus den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Organisation einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die mit Ihnen gemeinsam unter anderem die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen plant.
- Einleitung und Überwachung aller Maßnahmen zur Erreichung und Aufrechterhaltung einer Unternehmenszertifizierung nach DIN EN ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement) bzw. nach AMS (Arbeitsschutz mit System)
Zertifizierung nach DIN EN ISO 45001
Zu einer Unternehmenszertifizierung nach DIN EN ISO 45001 erhalten Sie detaillierte Informationen auf unsere folgende Website: Zertifizierung nach DIN EN ISO 45001
Wo gearbeitet wird, kann viel passieren. Sichern Sie sich ab!
Arbeitsschutz mit System (AMS)
Das AMS richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und berücksichtigt unter anderem folgende rechtlichen Anforderungen zum Arbeitsschutz:
- Arbeitsschutzgesetz
- Bildschirmarbeitsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
Die Umsetzung des AMS wird im Rahmen einer Begutachtung, vergleichbar mit einem Systemaudit aus dem Qualitätsmanagementbereich, durch die Verwaltungs-BG geprüft. Nach erfolgreicher Überprüfung Ihres AMS erhalten Sie von der Verwaltungs-BG ein Zertifikat, welches eine Gültigkeit von drei Jahren besitzt. Nach drei Jahren ist eine Rezertifizierung des AMS selbstverständlich möglich.
Darüber hinaus entspricht das AMS den Anforderungen des „Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ und ist somit die spezifische Handlungshilfe der DGUV für Dienstleistungsunternehmen.
Informationen zum “Nationalen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ finden Sie direkt bei der DGVU.
Die GIRGES Consulting berät Sie bei der Einführung eines AMS, erstellt für Sie die gesamte Dokumentation und betreut Sie bei der AMS-Begutachtung durch die Verwaltungs-BG.
Sprechen Sie mit uns über dieses wichtige Thema. Für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.