DIN 77200

Neue Anforderungen an die Sicherheitsunternehmen
im Kampf gegen Gewalt und Terror

„Mit Ihrer Dienstleistung geben Sie Ihren Kunden Sicherheit. Mit einer Zertifizierung nach DIN 77200 garantieren Sie Qualität.“

Die GIRGES Consulting berät als Marktführer in Deutschland über 650 Kunden aus der Sicherheitsbranche.

Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen aus der aktuellen DIN 77200 bieten wir Ihnen eine umfangreiche und professionelle Beratung und Betreuung an.

Seit dem 01.11.2017 wurden Teile 1 und Teil 3 der DIN 77200:2017 veröffentlicht. Teil 3 der DIN wurde am 01.07.2020 in einer neuen Version parallel zum Teil 2, der zum ersten Mal zum 01.07.2020 in Kraft getreten ist, herausgebracht.

Die DIN 77200:2017 besteht aus den folgenden drei Teilen:

  • Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister
  • Teil 2: Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche
  • Teil 3: Zertifizierungsverfahren zur Konformitätsbewertung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200-1 und 77200-2

Die Anforderungen für den Geld- und Wertbereich werden in einer eigenen Norm DIN 77210 beschrieben.

Anforderungen der DIN 77200-1:2017-11

In der DIN 77200:2017 wurden die Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen noch einmal speziell in den Bereichen Mitarbeiterqualifizierungen und betriebliche Organisation erhöht.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen und Auflagen.

  • neue, zertifizierbare Sicherheitsdienstleistungen

Es können folgende sieben Sicherheitsdienstleistungen zertifiziert werden:

  1. Kontrolldienst (stationäre Sicherungsdienstleistung)
  2. Empfangsdienst (stationäre Sicherungsdienstleistung)
  3. Alarmdienst (stationäre Sicherungsdienstleistung)
  4. Kontrolldienst (mobile Sicherungsdienstleistung)
  5. Revierdienst (mobile Sicherungsdienstleistung)
  6. Interventionsdienst (mobile Sicherungsdienstleistung)
  7. Veranstaltungssicherungsdienst
  • Sicherheitsdienstleistungen, welche zu mehr als 50 % von Subunternehmern erbracht werden oder in welchen noch keine Sicherheitsmitarbeiter tätig sind, können nicht im Geltungsbereich berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass diese Sicherheitsdienstleistungen nicht zertifiziert werden können.
  • Weiterhin kann eine Sicherheitsdienstleistung nicht zertifiziert werden, wenn die Mitarbeiter die Qualifikationsanforderungen aus der DIN 77200 nicht erfüllen und der Anteil an qualifizierten Mitarbeitern im jeweiligen Sicherheitsdienstleistungsbereich nicht erreicht wird.
  • Der Nachweis der geforderten Unternehmensunterlagen muss aktuell und vollständig sein.
  • Die Auswahl und Vorbereitung von Sicherheitsmitarbeitern muss auf der Grundlage des mit dem Auftraggeber abgestimmten Anforderungsprofils (DIN 77200-1:2017-11, Anhang A) erfolgen.
  • Eine Arbeitsschutzorganisation nach den gesetzlichen Vorgaben muss nachgewiesen werden.
  • Für im Unternehmen vollzeitbeschäftigte Sicherheitsmitarbeiter sind für die Weiterbildung mindestens 40 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten je Jahr nachzuweisen. Für nicht in Vollzeit beschäftigte Sicherheitsmitarbeiter kann der Mindestzeitaufwand zur Weiterbildung auf 24 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten je Jahr reduziert werden.
  • Führungskräfte müssen den Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft mit einer zweijährigen Berufserfahrung nach absolvierter Prüfung oder zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit bzw. eine höherwertige Qualifikation nachweisen.

Die Anforderungen an die Qualität von Sicherheitsdienstleistungen steigen!

Wir beraten und unterstützen Sie fachkompetent in allen Schritten der Zertifizierung nach DIN 77200.

DIN 77200-2:2020-07

Die DIN 77200-2:2020-07 ist zum 01.07.2022 in Kraft treten. Sie enthält erweiterte Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen für besondere Leistungsbereiche.

  • Veranstaltungen mit besonderer Sicherheitsrelevanz
  • öffentlicher Personenverkehr (ÖPV)
  • Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz
  • Flüchtlings- und Asyleinrichtungen und/oder -unterkünfte

DIN 77200-3:2020-07

In der DIN 77200-3:2020-07 (Teil 3 der DIN 77200) wird das Zertifizierungsverfahren zur Konformitätsbewertung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200-1:2017-11 und nach DIN 77200-2:2020-07 beschrieben.

Dieser Normenteil gibt genau vor, wie das Zertifizierungsverfahren abzulaufen hat und wie und in welchem Umfang die externen Auditoren zu auditieren haben.

Ihre Vorteile einer Zertifizierung nach der DIN 77200

  • unabhängiger Prüfnachweis Ihrer Qualitäts- und Sicherheitsstandards als Sicherheitsunternehmen
  • Erhöhung Ihrer Chancen bei den Ausschreibungen und bei den Angebotsanfragen

Leistungsangebot der GIRGES Consulting

Wir bieten Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Managementpaket an:

  • Betreuung während dem Zertifizierungsverfahren
  • professionelle Beratung durch Experten mit langjähriger Erfahrung im Bereich Sicherheit
  • Durchführung einer IST/SOLL-Analyse
  • Mitarbeitercoachings zur Verbesserung der Motivation, Leistung und Zusammenarbeit
  • Bereitstellung umfangreicher Managementunterlagen mit regelmäßiger Aktualisierung
  • Unterstützung bei Erstellung von Verfahrens-, Arbeits- und Dienstanweisungen
  • Durchführung von Risiko- und Chancenanalysen
  • Durchführung interner Audits
  • Betreuung vor, während und nach dem Zertifizierungsverfahren

Wollen auch Sie sich für die Zukunft besser aufstellen? Wir helfen Ihnen dabei: Zögern Sie bitte nicht unsere Experten der GIRGES Consulting zu kontaktieren!

Zertifizierung in Kombination mit anderen Normen

Neben der Beratung zu den Themen aus der DIN 77200 bieten wir auch entsprechende Beratungs- und Betreuungsleistungen zu anderen Normen, wie zur DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement), an.

Wir empfehlen Ihnen eine geplante Zertifizierung Ihres Unternehmens nach DIN 77200 nur in Kombination mit der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 durchführen zu lassen, da die DIN 77200 den Nachweis eines implementierten Qualitätsmanagementsystems fordert.

Möglichkeit einer Förderung

Es besteht für Sie die Möglichkeit, sich unsere Beratungsleistungen staatlich fördern zu lassen. Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeit einer Förderung und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

Unser Unternehmen ist als Beratungsunternehmen bei der BAFA zugelassen.