Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

 

Datenschutz geht uns alle etwas an!

Seit 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In der Datenschutz-Grundverordnung werden unter anderem die Rechte der Betroffenen, z.B. die Daten von Einzelpersonen, deutlich gestärkt und die Unternehmen sind verpflichtet, den Umgang mit diesen Daten transparent zu machen.

Durch die Datenschutz-Grundverordnung sowie durch die Vorgaben aus dem Bundesdatenschutzgesetz sind Unternehmen verpflichtet, die Datenschutzmaßnahmen im Unternehmen gegenüber den Aufsichtsbehörden zu dokumentieren. Die Verletzung von Nachweis- und Rechenschaftspflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten können mit sehr hohen Bußgeldern geahndet werden.

Die Einführung eines Datenschutzmanagementsystems unterstützt das Risikomanagement und ermöglicht Unternehmen eine schnelle Reaktionszeit gegenüber den Aufsichtsbehörden.

Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Beratung bei der datenschutzrechtlichen Prüfung komplexer Datenverarbeitungen
  • Erstellung von Unternehmensrichtlinien, Datenschutzerklärungen, Betriebsvereinbarungen und anderer Dokumente zum Datenschutz
  • Einführung relevanter Dokumentation, Richtlinien und Verpflichtungen
  • Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern im Datenschutz
  • Minimierung der Risiken von Datenschutzverletzungen oder Datenverlusten (Risk Management)

Die Implementierung der Anforderungen aus der DSGVO und aus dem BDSG in Unternehmen ist Pflicht!

Lassen Sie sich dabei von unseren erfahrenen Experten unterstützen.

Erhalten Sie eine Unterstützung von unseren Spezialisten!

Wir orientieren uns dabei an den individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens und finden für Sie eine maßgeschneiderte Lösung zur Erfüllung der DSGVO- und BDSG-Anforderungen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Alle Dokumente werden Ihnen von uns in unserem Partnerportal zur Verfügung gestellt.

Unternehmen stehen in der Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sobald mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Gerne stellen wir Ihnen im Bereich Datenschutz den externen Datenschutzbeauftragten.

Die GIRGES Consulting bietet Ihnen auch entsprechende Beratungs- und Betreuungsleistungen zu einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 (Informationssicherheit) und DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) sowie zu vielen anderen Zertifizierungsbereichen an.

Alle internationalen Managementsystem-Normen besitzen einheitliche Begriffe und Definitionen sowie die gleiche Grundstruktur (High Level Structure). Das bedeutet für Ihr Unternehmen weniger Aufwand und geringere Kosten.

Unsere Beratungsleistungen sind staatlich förderfähig. Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, die Möglichkeit einer Förderung und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

Unser Unternehmen ist als Beratungsunternehmen bei der BAFA zugelassen.