AZAV

Zertifizierung von Bildungsträgern und
von Eingliederungs- und Weiterbildungsmaßnahmen

Um die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern, benötigen alle Anbieter arbeitsmarkpolitischer Dienstleistungen seit April 2012 eine Trägerzulassung sowie eine Maßnahmenzertifizierung jeweils nach den Bestimmungen der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Auch Beschäftigungsgesellschaften, die im Bereich der AGH-Maßnahmen oder in Projekten mit Bildungsanteil tätig sind, oder Zeitarbeitsfirmen, die mit dem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) arbeiten möchten, benötigen eine Trägerzulassung.

Als AGH nach § 16d SGB II werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, in denen die teilnehmenden Unternehmen zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten. Mit AGH sollen arbeitsmarktferne Menschen ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiedererlangen und Integrationsfortschritte erzielen. AGH begründen kein Arbeitsverhältnis und stellen keine Gegenleistung für erbrachte Sozialleistungen dar.

AGH sollen eine (soziale) Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen und als mittelfristige Brücke das Ziel einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen.

Als AZAV-Bildungsträger können Sie Ihre Bildungs- und Vermittlungsdienstleistungen in Form von Aktivierungs- und Bildungsgutscheinen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit geltend machen.

Die Zulassung von Trägern nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung basiert auf den Anforderungen an Träger nach § 178 SGB III in Verbindung mit § 2 AZAV. Diese werden ggf. durch Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III nochmals konkretisiert.

Zulassungsverfahren nach AZAV

Die Zulassung von Trägern und Maßnahmen erfolgt über eine sachkundige Stelle. Diese arbeitet lt. Verordnung vertrauensvoll mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen.

Liegen die Voraussetzungen der AZAV vor, so wird die Trägerzulassung für längstens 5 Jahre erteilt.

Die Zulassung von Trägern erfolgt im ersten Schritt über eine Dokumentenprüfung und im zweiten Schritt über eine Vor-Ort-Prüfung.

Es besteht die Möglichkeit, die Trägerzulassung nach AZAV mit weiteren Managementsystemen (z.B. DIN EN ISO 9001) zu kombinieren und so ein integriertes Managementsystem aufzubauen.

Die Zulassung einer Maßnahme ist für drei Jahre gültig.

Vorteile einer AZAV-Zertifizierung

  • Abgrenzung von der Konkurrenz
  • Teilnahme an Ausschreibungen der Bundesagentur für Arbeit
  • AZAV-Zertifikat bescheinigt einen hohen Qualitätsstandard
  • Verbesserung Ihres Images als Bildungsträger
  • Nutzung der Aktivierungs- und Bildungsgutscheine

Wir unterstützen und beraten Sie bei Ihrer AZAV-Träger- und Maßnahmenzulassung. Wir erstellen mit Ihnen einen Fahrplan für die Träger- und Maßnahmenzulassung, beraten Sie zu den notwendigen Dokumenten und Anlagen sowie den möglichen AZAV-Fachbereichen und Ihren Fragen zur AZAV-Zertifizierung.

Es ist in jedem Fall ratsam eine Zertifizierung nach AZAV in Kombination mit einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 durchführen zu lassen, da im Rahmen der Träger- und Maßnahmenzulassung alle Elemente aus einem Qualitätsmanagementsystem erwartet werden.

Lassen Sie die Marktbegleiter hinter sich!

Ablauf zur AZAV-Zulassung

Die Vorbereitung beginnt mit der Auswahl des Zertifizierungsunternehmens.

  • Kontaktaufnahme und Anfrage an das Zertifizierungsunternehmen.
  • Kundenselbstauskunft ausfüllen und als Basis für eine Angebotsanfrage an das Zertifizierungsunternehmen weiterleiten.
  • Unterbreitung eines Angebots durch das Zertifizierungsunternehmen.
  • Vertragsschluss

Einreichung von Nachweisunterlagen sowie der geforderten Managementunterlagen, die für die Träger- und Maßnahmenzulassung notwendig sind. Die Unterlagen werden vom Zertifizierungsunternehmen geprüft. Erst nach positiver Prüfung kann das Zertifizierungsaudit stattfinden.

  • Antragsteller ist ein (Bildungs-)Träger (juristische oder natürliche Person) mit ggf. mehreren Schulungsstätten des Trägers.
  • Ein Stichprobeverfahren für die Auswahl von Standorten bei der Vorort-Prüfung des Trägers ist möglich.
  • Mehrere Träger (juristische oder natürliche Personen) können nicht unter einem gemeinsamen Antrag zugelassen werden.
  • Prüfung der Nachweis- und Managementunterlagen durch den Auditor vor Ort.
  • Rückmeldung an den Kunden (Empfehlungen, Nebenabweichung und Hauptabweichungen).
  • Planung des Stufe-2-Audits und Terminabstimmung mit dem Kunden.
  • Begutachtung vor Ort durch den Auditor.
  • Rückmeldung an den Kunden (Empfehlungen, Nebenabweichung und Hauptabweichungen).
  • Erstellung des Auditberichts sowie weitere Auditdokumentationsunterlagen durch den Auditor.
  • Gegenprüfung der vom Auditor eingereichten Auditunterlagen durch ein Gremium des Zertifizierungsunternehmen.
  • Erstellung der Zertifikate über eine Träger- und Maßnahmezulassung.
  • ggf. Zertifikatsübergabe.

Es erfolgt eine jährliche Überprüfung der AZAV-Vorgaben durch das Zertifizierungsunternehmen in Form eines Überwachungsaudits vor Ort beim Bildungsträger.

Zertifizierung in Kombination mit anderen Normen

Neben der Beratung zu den Themen aus der Träger- und Maßnahmenzertifizierung nach AZAV bieten wir auch entsprechende Beratungs- und Betreuungsleistungen zu anderen Normen, wie zur DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement), an.

Wir empfehlen Ihnen eine geplante Träger- und Maßnahmenzertifizierung nach AZAV in Kombination mit der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 zu kombinieren, da nahezu alle Standardvorgaben aus der Norm ISO 9001 im Rahmen des AZAV-Zertifizierungsverfahrens abgerufen werden.

Möglichkeit einer Förderung

Es besteht für Sie die Möglichkeit sich unsere Beratungsleistungen staatlich fördern zu lassen. Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, die Möglichkeit einer Förderung und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.

Unser Unternehmen ist als Beratungsunternehmen bei der BAFA zugelassen.